Bearbeitungsstand von Steuererklärungen
Hinweis zum Bearbeitungsstand von Steuererklärungen der Arbeitnehmer und Rentner beim Finanzamt Neustadt.
Dies betrifft nur die Steuernnummernkreise, 31/500/... bis 31/595/...
Die Steuererklärungen werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet.
Aktuell werden in der Arbeitnehmerstelle des Finanzamts Neustadt die Steuererklärungen mit dem Eingangsdatum aus der Kalenderwoche 30/2023 bearbeitet.
Aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.