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Zur Geschichte des  Finanzamts Neustadt a.d. Weinstraße

Von Rentamt zu (Reichs-) Finanzamt

Nur kurz erwähnt als Vorläufer des Finanzamtes sei das seit dem 19. Jhdt. existierende bayrische Rentamt in Neustadt mit der Regierungskammer in Speyer als Oberbehörde. In Bayern existierte ein gut entwickeltes Steuerrecht mit eigenen Einrichtungen, den Rentämtern, im Gegensatz zu den norddeutschen preußisch geprägten Staaten, in denen in der Regel die Innenverwaltung mit dem Eintreiben der Abgaben betraut war. 

Am 01. Oktober 1919 wurde durch die Erzberger’sche Finanz- und Steuerreform die Reichsfinanzverwaltung errichtet. Das Finanzamt in Neustadt erhielt die Bezeichnung „Finanzamt Neustadt a. d. Haardt“ (Erl. des RFM vom 16.06.1920, RFBl S. 271). Oberbehörde war das Landesfinanzamt Würzburg, ab 1937 umbenannt in Oberfinanzpräsidium Würzburg. Darüber stand das Reichsfinanzministerium mit Sitz in Berlin. Am 31.10.1940 wurde das Finanzamt Neustadt dem Oberfinanzpräsidium Saarbrücken/Westmark unterstellt.

Mit der sog. Reinhardtschen Steuerreform von 1934 geriet das Steuerrecht zunehmend unter den Einfluss der nationalsozialistischen Ideologie. Die Steuerverwaltung wurde ausgebaut und ihre Stellung gegenüber den Steuerpflichtigen verstärkt. Die Rolle des Finanzamtes Neustadt unter dem Unrechtsregime ist bislang noch nicht aufgearbeitet worden. Insoweit wird man auf allgemeine Erkenntnisse zurückgreifen müssen.

Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 endete auch die 1919 errichtete einheitliche Reichsfinanzverwaltung.

Finanzbehörde unter militärischer Besatzungshoheit

Am 10. Juni 1945 ging die Besatzungshoheit für das Gebiet des späteren Rheinland-Pfalz auf die Franzosen über. Durch Militärverordnung Nr. 57 der französischen Besatzungsmacht vom 30. August 1946 wurde das Land Rheinland-Pfalz gegründet. Trotz des Zusammenbruchs des Reiches waren die  deutschen Finanzbehörden ab 1945 angehalten, ihre Tätigkeit für die jeweilige Besatzungshoheit fortzusetzen. Die Gesetzgebung des Alliierten Kontrollrats führte 1946 zur härtesten Besteuerung, die es in Deutschland je gab mit dem Höchst-Steuersatz von 95%.

Finanzamt Neustadt a. d. Weinstraße

In der Landesverfassung vom 18. Mai 1947 ist  die Verwaltung des Landes nur rudimentär geregelt. Geregelt ist, dass bei Hoheitsrechten die Verwaltung durch Beamte zu erfolgen hat (Art. 125 LVerf). 1949 wurde das Land Rheinland-Pfalz nach Gründung der Bundesrepublik zum Bundesland Rheinland-Pfalz. Das Grundgesetz von 1949 teilte die finanziellen Hoheitsrechte zwischen Bund und Ländern auf. Es entstanden getrennte Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder. 

Als örtliche Finanzbehörde des Landes Rheinland-Pfalz war das Finanzamt Neustadt an der Weinstraße der Oberfinanzdirektion mit Sitz in Koblenz untergeordnet. Die Umbenennung von Neustadt a. d. Haardt in Neustadt a. d. Weinstraße erfolgte bereits zum 12.11.1936. 

Das Finanzamt Bad Dürkheim wurde zum 01.08.1967 aufgehoben und dessen Amtsbezirk dem Finanzamt Neustadt „zugelegt“ (Anordnung des M. f. Finanzen und Wiederaufbau vom 13.07.1967). 

Zum 01.07.1981 wurde die Bußgeld- und Strafsachenstelle vom Finanzamt Ludwigshafen an das hiesige Finanzamt verlegt.

Von 2000 bis 2005  war die ehemalige Regierungshauptkasse mit ca. 58 Kassenbediensteten als „Regierungskasse Neustadt“ Bestandteil des Finanzamts Neustadt.

Vorsteher

1919 wurde als Dienstbezeichnung der Behördenleiter der Reichs-Finanzämter die Bezeichnung Vorsteher festgelegt. An dieser Dienstbezeichnung wurde in Rheinland-Pfalz festgehalten.

Das Finanzamt hatte folgende Vorsteher:

Carl Fritz, ORR                                  01.10.1919 - 31.03.1939

Alfons Imhof, ORR                           20.04.1939 - 1946

Dr. Ludwig Bücking, ORR              01.12.1946 - 30.04.1950

Alfons Imhof, ORR                           02.05.1950 - 30.11.1952

Dr. Helmut Wenz, ORR                   06.01.1953 - 13.09.1956

Dr. Herbert Rieger, RD                   14.09.1956 - 26.03.1968

Dr. Werner Säftel, LRD                   27.03.1968 - 28.02.1975

Josef Hermann Schmitt, LRD       01.03.1975 - 31.08.1986

Hans Langenbucher, LRD m.Z.   03.11.1986 - 31.05.2002

Norbert Krischer, LRD                    01.06.2002 - 26.03.2007

Vakanz                                               27.03.2007 - 02.03.2008

Bernhard Urig, LRD                        03.03.2008 - 28.02.2013

Vakanz                                               01.03.2013 - 31.10.2013

Christian Baur, LRD                        01.11.2013 - 31.07.2018

Norbert Krischer, LDR m.Z.         seit 01.08.2018

Personalentwicklung

1920 betrug der Personalbestand 30 Beamte und 8 Hilfskräfte (Steuersoll 2,784 Mio R-Mark bei rund 18.000 steuerpflichtigen Fällen). 

1938 war er auf 100 Personen angewachsen, Ende 1945 waren es noch 45.

1953 waren es schon wieder 139 (Gesamtaufkommen 39,309 Mio DM). 

1968 führte die Auflösung des FA Bad Dürkheim zu einer Personalerhöhung von 154 (01.06.1967) auf 202 und 11 Anwärter (01.01.1968). 1999 hat das Amt  325 Beschäftigte (aktiven:  303). 

2000 wuchs die Anzahl des dem Finanzamt zugeordneten Personals auf ca. 391 Beschäftigte aufgrund der Eingliederung der ehemaligen Regierungshauptkasse (vgl. VV des FM vom 28.10.1999, MBl. S. 515). Ende 2005 wurde dieser eingegliederte Bereich wieder ausgegliedert.

Zum 31.12.2008 arbeiteten 320 aktive Bedienstete inkl. 29 Auszubildende beim FA. Das Steueraufkommen betrug 601 Mio. EUR. 

Zum 31.12.2011 arbeiteten 284 aktive Bedienstete zzgl. 25 Auszubildende beim FA. Das Steueraufkommen betrug 637 Mio. EUR und belegte damit Rang 11 von 26 Finanzämtern.

Aufgaben

Der Amtsbezirk umfasst die Gemeinden Neustadt, Bad Dürkheim, Hassloch sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Lambrecht und Wachenheim, insgesamt ca. 193.000 Einwohner zzgl. 2.200 Kapitalgesellschaften, zzgl. Vereine usw.

Das Finanzamt verfügt über alle Dienststellen, mit Ausnahme der Finanzkasse, der Kfz-Steuer, der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle (FA Kusel) und der gewerblichen Groß-Bp-Stelle (FA Ludwigshafen), der Grunderwerbstelle (FA Landau), Kapitalverkehrssteuer (FA Ludwigshafen).

Darüber hinaus werden als zentralisierte Aufgaben wahrgenommen:

Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle für die Finanzämter Frankenthal, Speyer-Germersheim, Landau, Ludwigshafen und Neustadt. Sowie seit 01.01.2014 für die Finanzämter Kaiserslautern, Pirmasens und Kusel-Landstuhl. 

Die landwirtschaftliche Bp-Stelle ist für die Prüfung der Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe der pfälzischen Finanzämter zuständig (insgesamt ca. 13.000 Betriebe), die amtlichen landwirtschaftlichen und gärtnerischen Sachverständigen betreuen einen noch größeren Bereich bis nach Rheinhessen, teilweise für ganz Rheinland-Pfalz, die Bausachverständigen für die Pfalz/Rheinebene. Die Liquiditätsprüfung für die Finanzämter Frankenthal und Landau.

Das Gebäude

Konrad-Adenauer-Str. 26, Stammhaus

Das ehemalige Rentamt, das heutige Hauptgebäude in der Konrad-Adenauer-Straße 26 wurde am 05. März 1945 schwer beschädigt, anschließend wieder in Stand gesetzt und ist im Wesentlichen bis heute erhalten geblieben, selbst die Eingangstür ist noch original. 1934 wurde entlang der Neumayerstraße ein dringend notwendig gewordener Anbau für die Finanzkasse fertig gestellt. 

1956 bis 1958 wurde dieser abgerissen und ein vierstöckiger  Neubau errichtet. Auf dem Hofgelände entstand eine einstöckige Kassenhalle (die 1982 nach der zum 01.10.1979 erfolgten Verlegung der Finanzkasse nach Speyer in Büroräume umgebaut wurde), im Kellergeschoss wurde die Kantine installiert und schließlich wurde das alte Hauptgebäude stilgerecht aufgestockt.

Von-Hartmann-Str. 12

In diesem 1970 gebauten Bürogebäude befindet sich zur Zeit die Betriebsprüfung, Steuerfahndungs- und Strafsachenstelle.

Karl-Helfferich-Str. 2

In diesem mehrgeschossigen Bürogebäude befinden sich auf zwei Etagen die Arbeitnehmerstelle, die Arbeitgeberstelle, die Lohnsteuer-Außenprüfer, die Bewertungsstelle sowie die Sachverständigen (ALS, AGS, BSV). Weitere Etagen sind in der Nutzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

Neumayerstr. 12

Das Gebäude wird seit Mitte 2010 vom Finanzamt genutzt. In diesem Gebäude sind die Vollstreckungsstellen und die Körperschaftssteuerstelle, ein Ermittlungsbeamter sowie die Umsatzsteuerstelle und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung untergebracht. Das Gebäude wurde in den 50er-Jahren von dem Finanzgericht genutzt. 

Zuletzt waren in den Räumen Dienststellen der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd untergebracht.

Spielbank Bad Dürkheim

Die im Kurhaus und ab 1987 in dem gegenüberliegenden Automatensaal tätige Spielbankaufsicht des Finanzamts rundet unsere bunten Aufgabenbereiche ab. Die im Schichtdienst eingesetzten „Kontrolleure“ sichern die ordnungsgemäße Erhebung der Spielbankabgabe für das Land.

Eisenbahnstraße 56 in Kaiserslautern

Seit dem 01.01.2014 wurde die Bußgeld- und Strafsachenstelle und die Steuerfahndung Kaiserslautern dem Finanzamt Neustadt zugeordnet.

 

 

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